Whistleblower [Hinweisgeber] BLOG

Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie - Was bedeutet das für KMU´s in Deutschland ?

Gesetz zum Whistleblowerschutz erhält keine Zustimmung im Bundesrat

10.02.2023

Beschluss des Bundesrates im orig. Wortlaut: "Der Bundesrat hat in seiner 1030. Sitzung am 10. Februar 2023 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 16. Dezember 2022 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 74 Absatz 2 i. V. m. Absatz 1 Nummer 27 und Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes n i c h t zuzustimmen."

Ein Bundestagsbeschluss zum Schutz von so genannten Whistleblowern hat am 10. Februar 2023 nicht die erforderliche Zustimmung im Bundesrat erhalten. Es kann daher nicht in Kraft treten.

In der Länderkammer wurden insbesondere die überschießende Umsetzung der Whistleblowing-Richtlinie in Bezug auf die Ausweitung des sachlichen Anwendungsbereichs sowie die Pflicht zur Einrichtung anonymer Meldeverfahren kritisiert.

In diesem Gesetz geht es im Kern für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden.
 

Vermittlungsverfahren möglich

Bundesregierung und Bundestag haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um mit den Ländern über 
einen Kompromiss zu beraten. Dieses Szenario gilt als sehr wahrscheinlich, da das Gesetz zeitnah umgesetzt werden muss.


Einschätzung des Institut für angewandte Kriminalistik und Forensik 

Das Institut hatte bereits Wochen vorher eingeschätzt, dass das Gesetz in der vorliegenden Form noch keine Mehrheit im Bundesrat erhalten wird.

Es wird jetzt ein konstruktives Vermittlungsverfahren erwartet, in dem mit deutlichen Verbesserungen an dem Gesetz Regelungen geschaffen werden, die zu einem ausgewogenen und rechtssicheren Umgang mit Hinweisgebern in Deutschland beitragen.

EU-Whistleblower-Richtlinie
Umsetzung und Bedeutung für den deutschen Mittelstand

Whistleblower-System [WBS] als Basis für die technische Umsetzung

Ein Whistleblower-System (WBS) ist ein elektronisches Hinweisgebersystem, das 
einem potenziellen Hinweisgeber die Möglichkeit einräumt, anonym Hinweise über 
Auffälligkeiten, Verfehlungen oder gar strafbare Handlungen in einem Unternehmen 
unter Nutzung eines elektronischen Briefkastens an die dafür zuständige Stelle zu 
geben. 
 

Gesetzliche Verpflichtung zur Implementierung eines WBS:

Die EU-Whistleblower-Richtlinie verpflichtet Unternehmen mit 50 und mehr Mitarbeiter*innen sowie alle juristischen Personen des öffentlichen Sektors zur Implementierung eines Whistleblower-Systems [WBS].

Am 27.7.2022 wurde vom Bundeskabinett der Regierungsentwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes verabschiedet und damit das eigentliche Gesetzgebungsverfahren in Deutschland eingeleitet.

Am 14.12.2022 passierte das Hinweisgeberschutzgesetz den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages.

Die wesentlichen Fragen im Zusammenhang mit der Anschaffung und Nutzung
eines WBS in einem Unternehmen:

- Wie sicher ist ein WBS gegen Hackerangriffe?
- Wie wird die Anonymisierung des Hinweisgebers durch das WBS gewährleistet?
- Wie erfolgt das Briefing der Mitarbeiter/innen (MA) zur Implementierung und Einführung eines WBS?
- Wo und wie erwirbt die zuständige Sachbearbeitung die erforderliche Qualifikation zur rechtsicheren Bearbeitung eingehender Hinweise? 
- Welchen Mehrwert generiert das WBS für ein Unternehmen?


Mehrwert für das Unternehmen durch ein WBS:

Mit der Implementierung und Betrieb eines WBS erfüllt das Unternehmen die gesetzliche Verpflichtung.
Zugleich schützt sich das Unternehmen gegen mögliche Sanktionen und die Unternehmensleitung gegen Haftungsansprüche aus Nichterfüllung einer gesetzlichen Pflicht.

Mit strikter Nutzung des WBS stärkt ein Unternehmen mittelbar das interne 
Kontrollsystem und das unternehmenseigene Risiko- oder Compliance Management. 

Ein konsequent betriebenes WBS verschafft dem Unternehmen einen erheblichen Vorteil bei der Früherkennung von internen Störfällen und der damit verbundenen unternehmensinternen Reaktion (Verkürzung der Reaktionszeit und Reaktionsgeschwindigkeit zwischen Problem Erkennung und Lösung)

Ein WBS wirkt infolge erhöhter Aufdeckungswahrscheinlichkeit präventiv gegenüber möglichen Störverursachern. Es erspart unmittelbar Bearbeitungszeiten bei Störfällen und hält die personellen Ressourcen frei für das Tagesgeschäft.

In der Folge stärkt ein WBS das Vertrauen in ein Unternehmen, verschafft dem Unternehmen damit einen Wettbewerbsvorteil und schützt zugleich die finanziellen Ressourcen des Unternehmens. 

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